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15.12. 09 Meldeschluss für Nachmeldungen zur Rückrunde |
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Wir bitten alle Vereine im HSQV daran zu denken, dass sämtlich Vereinswechsel und Nachmeldungen zur Rückrunde inkl. Passneuanträge vollständig bis zum 15.12.09 beim HSQV vorliegen müssen. Das gilt auch für die schriftliche Zustimmung der abgebenden Vereine (falls der wechselnde Spieler bereits gemeldet war) und die gewünschte Einordnung in die Aufstellung. Bitte alle Vereinswechsel und Nachmeldungen ausschließlich an:
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Auszug aus § 7 der HSQV-Spielordnung:
Während des Spielbetriebes ist ein Wechsel von gemeldeten Spielern nur zum 15.12. d.J. (Einsatz zur Rückrunde) möglich. In diesem Fall muss der abgebende Verein seine Zustimmung geben. Ein Antrag auf Einstufung kann an den Sportausschuss gestellt werden; ansonsten erfolgt die Einstufung ans Ende der Reserve.
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