Sonderregelung für die Hessenliga in der Saison 2018/2019

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Der HSQV-Sportausschuss hat für die Saison 2018/2019 im Bedarfsfall eine Aufstockung der Hessenliga auf bis zu 10 Mannschaften beschlossen. Durch diese Entscheidung kann die Hessenligarelegation am 05.05.2018 gemäß §30 der HSQV-Spielordnung mit nur drei Mannschaften (Drittletzter der Hessenliga und den beiden Zweitplatzierten der Landesligen) ausgetragen werden. Hier wird dann der dritte reguläre Aufsteiger bzw. Nichtabsteiger für die Hessenliga ermittelt.

Die mögliche Aufstockung für die Saison 2018/2019 sieht der der Sportausschuss als sinnvollste und fairste Methode an, die beiden Absteiger aus der Bundesliga (Seligenstadt und Maintal) in der nächsten Saison im Bedarfsfall wieder in den regulären Ligaspielbetrieb des HSQV zu integrieren. Ohne diese Entscheidung hätten gemäß der Sonderregelung 1 im § 35 der HSQV-Spielordnung auch der Viert- und Fünftletzte der Hessenliga zusätzlich an der Hessenligarelegation teilnehmen müssen und um den einen regulären dritten Aufstiegsplatz spielen müssen.

Da es in dieser Saison keine Sonderregelung für den Auf- und Abstieg aus und in die unteren Ligen gibt, hätte das dann eine Aufstockung der Landesligen auf 9 Mannschaften zur Folge gehabt, wobei die tatsächlichen Meldungen vor der Saison dann wieder anders aussehen können. Für den Spielplan ist es am Ende egal, ob eine Liga 9 oder 10 Mannschaften hat. Es sind auf jeden Fall 18 statt 14 Spieltage bei 8 Mannschaften. Die Entscheidung, wie und ob die Ligen dann durch eine spezielle Auf- oder Abstiegsregelung wieder auf die reguläre Stärke von 8 Mannschaften gebracht werden, kann sowieso erst nach dem Meldeschluss zur Saison 2018/2019 getroffen werden.

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