Kinder- und Jugendschutz – Prävention sexualisierter Gewalt im Sport

HSQV Info

Einleitung:

Das Präsidium des Deutschen Squash Verbandes hat am 24. November 2011 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Thematik „Prävention sexualisierter Gewalt im Sport“ verabschiedet. Dazu gehört die Ernennung einer Jugendschutzbeauftragten und die Einrichtung einer Jugendschutzkommission sowie die Übernahme von Präventionsvorschriften in die Ausbildungsordnungen des DSQV.

Damit folgt der DSQV der Umsetzung der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Deutschen Sportjugend (dsj) verfassten Handreichungen zu dieser Thematik im Bereich des DSQV und seiner Landesverbände.

Der genaue Wortlaut kann man auf der DSQV-Webseite weiter nachlesen.

Der HSQV führt die Umsetzung im Landesverband weiter fort und stellt den Vereinen die erstellten Unterlagen in Form von Mustervorschriften und Musterformularen zur weiteren Verwendung zur Verfügung.

Die Quelle der Mustervorschriften und Musterformulare waren die besuchten Seminare bei der Sportjugend Hessen im Landessport Hessen e.V. Die Unterlagen sind an die Ausübungen des Sportunterrichtes und den regelmäßigen organisatorischen Abläufe im Squashbereich abgeändert und angepasst worden.

 

Share it