Wiederaufnahme des Vereinssports in Hessen

Corona-News, News-Verband

Nach der Pressekonferenz der Hessischen Landesregierung am letzten Donnerstag hat der Landessportbund gestern die offiziellen Texte der Verordnungen an seine angeschlossenen Unterorganisationen verteilt.  Demnach sind der Trainings- und Sportbetrieb im Freizeit-, Breitensport und Nachwuchsleistungssport unter den in der Verordnung geregelten Auflagen wieder erlaubt. Der Wettkampfbetrieb (also Ligaspiele und Turniere (auch vereinsinterne Ranglisten etc.) ist weiterhin untersagt. Die ganzen Infos die uns vorliegen, findet ihr auf unserer Dropbox zum Lesen und Download. Auf die feste Verlinkung einzelner Dateien oder die Erstellung einer detaillierten Zusammenfassung haben wir verzichtet, da sich die Informationen doch teilweise ziemlich schnell ändern. Wir empfehlen die Verordnungen im Detail und Zusammenhang zu lesen, damit man sich selber ein Bild machen kann.  Möglicherweise gibt es auch unterschiedliche Arten der Umsetzungen durch die Behörden vor Ort. Hier geht es zum Download-Bereich.

Einige Squash-Anlagen haben wohl bereits seit heute wieder geöffnet oder werden den Betrieb in nächster Zeit wieder öffnen, wobei die Art- und Weise der Umsetzung der Auflagen von jedem Anlagenbetreiber individuell geregelt werden muss. Wir bitten alle Hessischen Squasher ausdrücklich darum, sich unbedingt an die  Anweisungen des Anlagenbetreibers zu halten. Im Fall von Verstößen gegen die Auflagen steht dieser auch in der Verantwortung gegenüber den Aufsichtsbehörden.

Wie so ein Konzept zur Umsetzung der Auflagen aussehen kann, kann man dem Auszug aus einer Kundeninfo der Squash Insel Frankfurt entnehmen, die uns Silke und Stitch freundlicherweise zur Verfügung gestellt haben – vielen Dank dafür.

Der Landessportbund Hessen empfiehlt, die vom DOSB aufgestellten Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens und die sportartspezifischen Übergangs- und Hygieneregeln der Spitzenverbände zu beachten. Diese Dokumente finden sich hier: Leitplanken

Der Landessportbund wird in Abstimmung mit dem HMdIS sukzessive Hilfestellungen und zusätzliche unterstützende Informationen für Sportvereine (FAQ) auf Basis der Landesverordnung und des Erlasses im Servicebereich auf der Internetseite zur Verfügung zu stellen.

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