Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs in Hessen unter Auflagen

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Am 09.06.2020 hat die Hessischen Landesregierung weitere Lockerungen für den Vereinssport verkündet, die sich aus der am Mittwoch vorgestellten Neufassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen ergeben. Demnach ist neben dem Trainings- und Sportbetrieb im Freizeit-, Breitensport und Nachwuchsleistungssport auch der Wettkampfbetrieb unter den in der Verordnung geregelten Auflagen wieder erlaubt. Da die Auflagen relativ umfangreich sind, ist  ein geregelter Turnier- und Ligabetrieb noch nicht sinnvoll umsetzbar.  Ganz wichtig ist, dass nach wie vor keine Zuschauer zulässig sind.

Die ganzen Infos die uns vorliegen, findet ihr auf unserer Dropbox zum Lesen und Download. Auf die feste Verlinkung einzelner Dateien oder die Erstellung einer detaillierten Zusammenfassung haben wir verzichtet, da sich die Informationen doch teilweise ziemlich schnell ändern. Wir empfehlen die Verordnungen im Detail und Zusammenhang zu lesen, damit man sich selber ein Bild machen kann.  Möglicherweise gibt es auch unterschiedliche Arten der Umsetzungen durch die Behörden vor Ort.

Der Landessportbund gibt in Abstimmung mit dem HMdIS sukzessive Hilfestellungen und zusätzliche unterstützende Informationen für Sportvereine (FAQ) auf Basis der Landesverordnung und des Erlasses im Servicebereich auf der Internetseite zur Verfügung zu stellen.

Viele Informationen findet man auch direkt auf der Webseite der Hessischen Landesregierung:

 

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