Wir bitten alle Vereine im HSQV daran zu denken, dass sämtliche Vereinswechsel und Nachmeldungen zur Rückrunde inkl. der Passneuanträge wie jedes Jahr vollständig bis zum 28.12.2025 beim HSQV vorliegen müssen.
Das gilt auch für die schriftliche Zustimmung der abgebenden Vereine (falls der wechselnde Spieler bereits gemeldet war) und die gewünschte Einordnung in die Aufstellung. Bei Wechseln aus einem anderen Landesverband nach Hessen, muss immer die Zustimmung des abgebenden Vereins vorgelegt werden. Fehlen die Zustimmungen der abgebenden Vereine am 28.12.2025, dann wird die Nachmeldung direkt abgelehnt.
Bitte alle Vereinswechsel und Nachmeldungen ausschließlich per eMail an liga@hsqv.de oder squash@hsqv.de senden.
Für Nachmeldungen zur Rückrunde fällt im HSQV keine Nachmeldegebühr an.
















