Auf der HSQV-Mitgliederversammlung am 29. Oktober in der Sportschule des LSBH wurden von den anwesenden 6 Vereinen mehrere Ordnungsänderungen beschlossen, die aber mit einer Ausnahme erst ab der nächsten Saison in Kraft treten werden. Da die Veröffentlichung des finalen Protokolls noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wollen wir den restlichen nicht anwesenden HSQV-Mitgliedsvereinen vorab eine kurze Übersicht und Zusammenfassung über die wichtigsten Ordnungsänderungen geben.
Den genauen Wortlaut und alle Änderungen könnt ihr den aktualisierten Ordnungen entnehmen. Die neuen Wortlaute sind dort gelb markiert.
HSQV-Spielordnung §3 – Ligaeinteilung
Die Bezirksklasse wird ab der nächsten Saison in Kreisliga umbenannt und es wurde eindeutig festgelegt, bei welcher Anzahl von Meldungen die Kreis- und Bezirksliga zusammengelegt werden. Alle anderen Änderungen an diesem § sind Vereinfachungen der Formulierungen.
HSQV-Spielordnung §4 – Größen der Ligen
Die Sonderregelung für die Größe der Hessenliga von 10 Mannschaften wurde gestrichen. Ab der nächsten Saison hat die Hessenliga damit wieder die Standardgröße von 8 Mannschaften.
HSQV-Spielordnung §24 – Reihenfolge der Spieler und Festspielregelung
Ab der nächsten Saison werden auch Bundesligaspiele von Gastspielern aus anderen Landesverbänden in der Festspielregelung berücksichtigt.
HSQV-Spielordnung § 8 – Schiedsrichterlizenzen für den Ligaspielbetrieb (Diese Regelung gilt bereits ab sofort!)
Die Schiedsrichterausbildung wird weitgehend auf das bereits vielen bekannte Online-Verfahren mit Prüfung umgestellt und auch vereinfacht. Dafür ab dieser Rückrunde sämtliche Ausnahmen und Sonderregelungen. Spieler ohne gültige Schiedsrichterlizenz sind dann nicht mehr spielberechtigt.
Wir werden hierzu nochmal direkt die Verantwortlichen der Vereine informieren und entsprechende Detailinfos auf die Webseite setzen. Alternativ kann man die Details aber auch direkt in der aktualisierten Ordnung nachlesen.
HSQV-Kostenordnung § 4.5 – Lizenzgebühr
Die Lizenzgebühr für Spielerinnen und Spieler und Herrenmannschaften wird ab der Saison 2023/2024 von 26,– auf 30,– Euro erhöht
HSQV-Kostenordnung § 5.7.1 bis 5.7.3
Aufnahme der Kosten für die Schiedsrichterausbildung.
Generelle Anmerkung:
Es ist bedauerlich, dass man eine solche Info überhaupt verteilen muss, aber da von 20 der HSQV-Mitgliedsvereinen nur 6 auf der MGV anwesend waren, die Änderungen aber alle Vereine betreffen, hält der Vorstand diese Info für sinnvoll.
Wir bedanken uns bei den Vertretern der 6 anwesenden Vereine und den beiden Vereinen, die wenigstens kurzfristig abgesagt haben, aber sonst immer anwesend waren. Die restlichen Vereine sollten sich mal Gedanken darüber machen, wie demotivierend es für einen ehrenamtlichen Vorstand ist, wenn ein so großer Teil der Mitgliedsvereine nicht bereit ist, wenigstens einmal im Jahr ein paar Stunden in die Teilnahme an der Mitgliedsversammlung des eigenen Verbandes zu investieren.